Eine freie Parklücke neben einer Bushaltestelle kann täuschen. Auch wenn kein Bus zu sehen ist und das eigene Fahrzeug den Fahrplan oder das Wartehäuschen nicht verdeckt, kann das Parken verboten sein. Rund um gekennzeichnete Haltestellen schreibt die Strassenverkehrs-Ordnung einen festen Abstand vor, den Autofahrer kennen sollten.

Die zentrale Regel betrifft das Zeichen 224 „Haltestelle“: Bis zu 15 Meter vor und hinter diesem Verkehrszeichen darf nicht geparkt werden. Damit entsteht rund um das Schild grundsätzlich ein 30 Meter langer Bereich, der von parkenden Fahrzeugen freizuhalten ist.

Antwort direkt: Autofahrer dürfen bis zu 15 Meter vor und 15 Meter hinter einem Haltestellenschild nicht parken. Wer ausserhalb dieses Bereichs parkt, muss zusätzlich prüfen, ob andere Verkehrszeichen oder allgemeine Parkverbote gelten.

Welcher Abstand gilt beim Parken an Bushaltestellen?

Die Strassenverkehrs-Ordnung verbindet das Zeichen 224 mit einer eindeutigen Parkregel. Bis zu je 15 Meter vor und hinter dem Zeichen darf nicht geparkt werden. Das Verbot gilt somit auf beiden Seiten des Haltestellenschildes.

15 + 15 Meter

Parkverbot vor und hinter dem Haltestellenschild – insgesamt umfasst der Bereich grundsätzlich 30 Meter.

Für Autofahrer bedeutet das: Wer beispielsweise zehn Meter vor dem Schild eine Lücke findet, darf dort nicht parken. Dasselbe gilt zehn Meter hinter dem Zeichen. Auch genau 15 Meter Abstand reichen noch nicht aus, da die Vorschrift das Parken bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen untersagt.

Merksatz: Erst ausserhalb der 15-Meter-Zone endet das spezielle Parkverbot der Haltestelle. Eine allgemeine Parkerlaubnis entsteht dadurch allerdings nicht – weitere Verkehrsregeln müssen weiterhin beachtet werden.

Wie wird der Abstand zur Bushaltestelle bestimmt?

Eine Bushaltestelle kann aus mehreren Elementen bestehen: Haltestellenschild, Fahrplan, Wartehäuschen, Sitzbank, Bordstein und möglicherweise einer eigenen Haltebucht. Diese Elemente befinden sich nicht zwangsläufig auf derselben Höhe. Deshalb stellt sich häufig die Frage, von welchem Punkt die vorgeschriebenen 15 Meter aus betrachtet werden.

Für die spezielle Parkregel ist das Verkehrszeichen 224 entscheidend. Autofahrer sollten sich daher am Standort des Haltestellenschildes orientieren und nicht daran, wo das Wartehäuschen beginnt oder ein Bus normalerweise zum Stehen kommt.

In vier Schritten zum zulässigen Parkbereich
  1. Haltestellenschild finden

    Identifizieren Sie zunächst das Zeichen 224. Es bildet den massgeblichen Orientierungspunkt für die spezielle Abstandsregel.

  2. Position der Parklücke bestimmen

    Prüfen Sie, ob sich die gewünschte Parkposition vor oder hinter dem Haltestellenschild befindet.

  3. 15 Meter berücksichtigen

    Innerhalb der ersten 15 Meter in beide Richtungen darf aufgrund des Haltestellenschildes nicht geparkt werden.

  4. Weitere Beschilderung prüfen

    Liegt die Parklücke ausserhalb dieses Bereichs, kontrollieren Sie anschliessend, ob ein anderes Halt- oder Parkverbot besteht.

Nicht am Wartehäuschen messen: Das Wartehäuschen kann gegenüber dem Verkehrszeichen versetzt stehen. Auch die aktuelle Position eines Busses ist kein zuverlässiger Bezugspunkt, da unterschiedliche Fahrzeuge an unterschiedlichen Stellen zum Stehen kommen können.

Welche Abstände sind erlaubt und welche nicht?

Die 15-Meter-Regel lässt sich anhand konkreter Beispiele besonders einfach anwenden. Entscheidend ist, ob sich das abgestellte Fahrzeug noch innerhalb des geschützten Bereichs befindet.

Parkabstände an einer gekennzeichneten Bushaltestelle
Position des Fahrzeugs Parken nach der Haltestellenregel Begründung
5 Meter vor dem Schild Nicht erlaubt Innerhalb der 15-Meter-Zone
12 Meter vor dem Schild Nicht erlaubt Innerhalb der 15-Meter-Zone
Genau 15 Meter vor dem Schild Nicht erlaubt Noch von der Abstandsregel erfasst
10 Meter hinter dem Schild Nicht erlaubt Innerhalb der 15-Meter-Zone
Genau 15 Meter hinter dem Schild Nicht erlaubt Noch von der Abstandsregel erfasst
Mehr als 15 Meter vor oder hinter dem Schild Haltestellenregel greift nicht mehr Andere Parkverbote weiterhin prüfen

Damit spielt es für die Entfernung grundsätzlich keine Rolle, auf welcher Seite des Haltestellenschildes sich das Fahrzeug befindet. Vor und hinter dem Zeichen gilt derselbe Abstand.

Warum muss der Bereich rund um eine Bushaltestelle frei bleiben?

Die Abstandsregel erfüllt einen praktischen Zweck. Ein Linienbus benötigt ausreichend Raum, um eine Haltestelle anzufahren, möglichst günstig zum Fahrbahnrand zu positionieren und anschliessend wieder in den fliessenden Verkehr einzufädeln.

Parkende Fahrzeuge können diesen Ablauf erschweren. Muss ein Bus wegen eines abgestellten Autos mit grösserem Abstand zum Fahrbahnrand halten, kann sich dies auch auf den Fahrgastwechsel auswirken.

Besonders relevant ist das für Personen, die auf einen möglichst günstigen Zugang zum Fahrzeug angewiesen sind. Dazu können beispielsweise ältere Fahrgäste, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Eltern mit Kinderwagen gehören.

Der Abstand dient nicht nur dem Bus: Ein freier Haltestellenbereich unterstützt gleichzeitig einen geordneten Fahrgastwechsel und verbessert die Übersicht für andere Verkehrsteilnehmer.

Halten an der Bushaltestelle: Was ist erlaubt?

Beim Verkehrszeichen 224 spricht die StVO von einem Parkverbot. Deshalb muss zwischen Halten und Parken unterschieden werden. Nicht jedes kurze Stehenbleiben eines Fahrzeugs ist rechtlich bereits Parken.

Nach § 12 Abs. 2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Wer nur kurz stehen bleibt und beim Fahrzeug bleibt, kann sich daher noch im Halten befinden.

3 Minuten

Wer länger hält oder sein Fahrzeug verlässt, parkt im Sinne der StVO.

Halten und Parken an der Bushaltestelle unterscheiden
Situation Grundsätzliche Einordnung
Kurzes freiwilliges Stehenbleiben Halten
Länger als drei Minuten stehen Parken
Fahrzeug verlassen Parken

Keine pauschale Drei-Minuten-Regel für Bushaltestellen: Aus der Definition des Parkens folgt nicht, dass Autofahrer an jeder Haltestelle automatisch bis zu drei Minuten halten dürfen. Andere Haltverbote und Verkehrsregeln bleiben bestehen. Ausserdem dürfen Busse und Fahrgäste nicht gefährdet oder unzulässig behindert werden.

Welche Regeln gelten bei einem Bus mit Warnblinklicht?

Neben den Parkabständen müssen Autofahrer an Bushaltestellen weitere Vorschriften beachten. Besonders wichtig ist die Situation, in der ein Linienbus oder ein gekennzeichneter Schulbus sein Warnblinklicht einschaltet.

Nähert sich ein solcher Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nach § 20 StVO nicht überholt werden. Sobald der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht, gelten besondere Anforderungen beim Vorbeifahren.

So verhalten Sie sich bei einem Bus mit Warnblinklicht
  1. Bus fährt mit Warnblinklicht zur Haltestelle

    Während der Annäherung an die Haltestelle darf der Bus nicht überholt werden.

  2. Bus steht mit Warnblinklicht

    Am haltenden Bus darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden.

  3. Fahrgäste beobachten

    Eine Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.

  4. Gegenverkehr berücksichtigen

    Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit gilt bei einem mit Warnblinklicht haltenden Bus auf derselben Fahrbahn grundsätzlich auch für den Gegenverkehr.

Besondere Vorsicht bei Kindern: Bei Schulbussen muss damit gerechnet werden, dass Kinder nach dem Aussteigen die Fahrbahn betreten. Fahren Sie entsprechend aufmerksam und bremsbereit.

Wann ist Parken trotz ausreichendem Abstand verboten?

Wer mehr als 15 Meter Abstand zum Haltestellenschild einhält, hat zunächst nur die spezielle Regel für Zeichen 224 erfüllt. Ob eine Fläche tatsächlich als Parkplatz genutzt werden darf, hängt von der gesamten Verkehrssituation ab.

So kann unmittelbar nach dem Haltestellenbereich beispielsweise ein eingeschränktes oder absolutes Haltverbot beginnen. Ebenso können die allgemeinen Vorschriften der StVO das Parken an bestimmten Stellen unabhängig von der Bushaltestelle untersagen.

Vor dem Parken ausserhalb der 15-Meter-Zone prüfen
  • Stehen weitere Halt- oder Parkverbotsschilder dort?
  • Sind Zusatzzeichen mit zeitlichen Beschränkungen vorhanden?
  • Wird eine Grundstücksein- oder -ausfahrt beeinträchtigt?
  • Befindet sich eine Bordsteinabsenkung an der Parkstelle?
  • Bleibt ausreichend Platz für den übrigen Verkehr?
  • Greift eine andere Halt- oder Parkvorschrift der StVO?

Beispiel: Eine Parklücke liegt 20 Meter hinter dem Haltestellenschild. Die 15-Meter-Regel ist damit erfüllt. Steht an dieser Stelle jedoch ein absolutes Haltverbot, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dort trotzdem nicht abstellen.

Die wichtigsten Fragen zum Parken an Bushaltestellen

Häufige Fragen zu Parkabständen an Bushaltestellen
Wie viele Meter vor einer Bushaltestelle darf man nicht parken?

Bis zu 15 Meter vor dem Zeichen 224 darf nicht geparkt werden. Erst ausserhalb dieses Bereichs endet das spezielle Parkverbot der Haltestelle.

Wie viele Meter hinter einer Bushaltestelle gilt das Parkverbot?

Auch hinter dem Haltestellenschild gilt ein Parkverbot bis zu 15 Meter. Die Entfernung ist damit vor und hinter dem Zeichen identisch.

Darf man genau 15 Meter vom Haltestellenschild entfernt parken?

Nein. Die Regel erfasst den Bereich bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen. Für das Parken ausserhalb dieser speziellen Verbotszone muss der Abstand daher mehr als 15 Meter betragen.

Darf man 20 Meter von einer Bushaltestelle entfernt parken?

Das spezielle Parkverbot des Zeichens 224 greift dort nicht mehr. Das Parken ist dennoch nur zulässig, wenn keine andere Vorschrift oder Beschilderung dagegen spricht.

Gilt das Parkverbot auch, wenn gerade kein Bus fährt?

Ja. Die Regel ist an das Verkehrszeichen gebunden und nicht daran, ob momentan ein Bus an der Haltestelle steht oder die betreffende Linie gerade verkehrt.

Zählt der Abstand ab dem Wartehäuschen?

Für die spezielle Parkregel ist das Zeichen 224 der massgebliche Orientierungspunkt. Wartehäuschen, Sitzbank oder Fahrplan können gegenüber dem Schild versetzt sein.

15 Meter vor und hinter der Bushaltestelle freihalten

Die wichtigste Abstandsregel für Autofahrer lässt sich leicht merken: 15 Meter vor dem Haltestellenschild und 15 Meter dahinter darf nicht geparkt werden. Damit schützt die StVO grundsätzlich einen insgesamt 30 Meter langen Bereich rund um das Zeichen 224 vor parkenden Fahrzeugen.

Auf einen Blick: 10 Meter Abstand reichen nicht. Genau 15 Meter liegen ebenfalls noch im Parkverbot. Erst bei mehr als 15 Metern Abstand endet das spezielle Parkverbot der Haltestelle – weitere Verkehrszeichen und Parkregeln müssen anschliessend trotzdem geprüft werden.

Wer an einer Bushaltestelle einen Parkplatz sucht, sollte deshalb zuerst das Haltestellenschild lokalisieren und den Abstand einschätzen. Danach folgt der Blick auf die übrige Beschilderung und die konkrete Strassensituation. So lässt sich vermeiden, dass eine scheinbar freie Parklücke tatsächlich in einem verbotenen Bereich liegt.